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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Sommersport
Allgemeine Teilnahme- und Charterbedingungen
Teilnehmer- und Charterkreis
Teilnahme- und charterberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich
noch konditionell beeinträchtigt ist, den Wassersport ohne Gefahr für sich
und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen ist die
Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel
schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu den Wassersportkursen bedarf der Schriftform. Gleiches
gilt für den Abschluss des Chartervertrages. Bei Minderjährigen ist zur
Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Kurs-
/Chartergebühr sowie ggf. die Prüfungsgebühr wird mit der Anmeldung
fällig.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7
Tage vor Kursbeginn/Charterbeginn wird 50% des jeweiligen
Kurspreises/Charterpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten,
wenn kein Ersatzteilnehmer/ Charterer gestellt wird. Bei einem innerhalb
der 7-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind die gesamten Kurskosten /
Chartergebühren / Prüfungsgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer
nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt.
Das Wassersportcenter Waginger See behält sich das Recht vor, ohne
Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, oder den Termin zu
ändern, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Kursen
nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind,
Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Equipments durch Kollisionen oder
Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet, falls kein Ersatztermin
angeboten werden kann. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig
verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der
weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu
halten.
Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist Folge zu leisten. Ab
Windstärke 3 der Beaufortskala sind, beim Segeln, Schwimmwesten
anzulegen. An Bord der Segelboote sind Turn- oder Neoprenschuhe zu
tragen. Brillen sind beim Surfen und Segeln gegen Verlust zu sichern.
Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Surfboards/Segelboote/SUP wird
durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der
Teilnehmer/Charterer verpflichtet, die Surfboards/Segelboote/SUP vor
Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder
Teilnehmer/Charterer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft des Wassersportequipments durch
Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder
sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Charterers nicht mehr
gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und
Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf
Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Charterers.
Haftung
Das Wassersportcenter Waginger See haftet für die gewissenhafte
Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung
und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Wassersportequipments.
Die Surfboards/Segelboote/SUP und das Motorboot sind
haftpflichtversichert. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der
Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 3,0 Millionen Euro begrenzt.
Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich
übersteigt, haftet der Teilnehmer/Charterer im Falle seines Verschuldens
dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Charterer
eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Charterer verpflichtet sich, das
Wassersportequipment wie sein Eigentum nach den Regeln guter
Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete
Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) am
Wassersportequipment und Ausrüstungsteilen haftet der
Teilnehmer/Charterer persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen,
Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Zusätzliche Charterbedingungen
Das Wassersportcenter Waginger See ist als Vercharterer berechtigt, die
Übergabe der Surfboards/Segelboote/SUP zu verweigern, sofern der
Charterer/Schiffsführer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt.
Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der
erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs,
Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des
Charterers/Schiffs-führers hinsichtlich der sicheren Führung der
Surfboards/Segelboote/SUP offenbart oder dieser entgegen den
vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vercharterer den sofortigen
Rücktritt vom Vertrag erklären und die Chartergebühr einbehalten.
Der Charterer ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische
Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten
Rückgabe dar. Der Charterer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die
durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Charterer
und Schiffsführer dem Vercharterer für alle Verpflichtungen aus dem
Chartervertrag als Gesamtschuldner. Der Charterer/Schiffsführer hat auch
für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.
Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind
einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine
durchzuführen. Der Charterer und Schiffsführer haftet dem Vercharterer im
Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als
Gesamtschuldner.
Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer beim Vercharterer
eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vercharterer ist im
Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung
mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch
die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den
gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der
Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der
Surfboards/Segelboote/SUP und der Ausrüstungsgegenstände zur
Rückzahlung fällig.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich,
eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem
mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
2. Wintesport
Allgemeine Teilnahme- und Mietbedingungen
Teilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich
noch konditionell beeinträchtigt ist, den Snowboarding-/ Skiport ohne
Gefahr für sich und andere auszuüben.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
erforderlich.
Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu den Snowboarding-/Skikursen bedarf der Schriftform.
Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur
Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Kurs-/Mietgebühr
wird mit der Anmeldung fällig.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7
Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird 50% des jeweiligen
Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten,
wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-
Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind die gesamten Kurskosten / Mietgebühren
fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird.
Das snow surf center behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist
vom Vertrage zurückzutreten, oder den Termin zu ändern, wenn die
Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Snowboarding-/ Skikursen
nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Unwetter,
Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Snowboard-/Skimaterialien durch
Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet, falls
kein Ersatztermin angeboten werden kann. Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich
vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden,
können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer/Mieter ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu
halten.
Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters, sowie des Liftpersonals ist
Folge zu leisten. Bei Ausübung des Snowboarding-/Skisports ist
entsprechend funktionelle Bekleidung zu tragen. Brillen sind beim
Snowboarden und Skifahren gegen Verlust zu sichern.
Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski wird durch
regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter
verpflichtet, die Snowboards/Ski vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im
Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet,
entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski durch Nichtbeachtung der
Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche
Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist,
besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung
entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des
Teilnehmers/Mieters.
Haftung
Das snow surf center haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und
Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie
für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der
Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski.
Der Teilnehmer/Mieter haftet persönlich, im Falle seines Verschuldens, für
Personen- u. Sachschäden, Dritten gegenüber.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter
eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, die
Snowboards/Ski wie sein Eigentum zu behandeln und zu führen und gegen
Diebstahl zu sichern. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall-
und Folgeschäden) an den Snowboards/Skiern und Ausrüstungsteilen haftet
der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen,
Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Zusätzliche Mietbedingungen
Das snow surf center ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der
Snowboards/Ski zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die
erforderlichen Fertigkeiten verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine
mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes,
Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters
hinsichtlich der sicheren Führung der Snowboards/Ski offenbart oder dieser
entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den
sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische
Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten
Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die
durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Mieter
dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als
Gesamtschuldner.
Die Pistenregeln sowie die Vorschriften und Verbote des jeweiligen
Liftbetreibers sind einzuhalten. Das Fahren außerhalb der
gekennzeichneten Pisten ist zu unterlassen, es sei denn, der
Teilnehmer/Mieter verfügt über entsprechend Kenntnisse der
Lawinenkunde. Der Mieter haftet dem Vermieter im Falle eines gegen diesen
erhobenen Bergelohnes als Gesamtschuldner.
Bei Beginn der Mietperiode hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine
Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vermieter ist im
Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Schäden und
Verluste, die nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung)
entstanden sind, zu entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der
Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Snowboards/Ski und
der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich,
eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem
mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.